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Ortsgemeinde Fischbach an der Nahe
Fischbach trifft sich in Fischbach 2012 PDF Druckbutton anzeigen? E-Mail
Geschrieben von: Peter Tonn   
Dienstag, den 28. Februar 2012 um 23:10 Uhr

„Fischbach trifft sich in Fischbach“

vom 14.09. – 16.09.2012

 

Auch im Jahr 2012 organisieren wir ein Treffen für „Fischbacher Wohnmobile“

Das  „ 2.  Fischbach trifft sich in Fischbach“ findet vom 14.09. – 17.09.2012 statt.

Für dieses Wochenende haben wir ein kleines Programm zusammengestellt:

mehr Informationen zu dieser Veranstaltung
 
Mitteilung der Verbandsgemeindewerke Herrstein PDF Druckbutton anzeigen? E-Mail
Geschrieben von: Hippeli Michael, Ortsbürgermeister   
Freitag, den 30. September 2011 um 08:40 Uhr

 

Aus gegebenem Anlass weisen die Verbandsgemeindewerke Herrstein die Anwohner der Hauptstraße in Fischbach darauf hin, dass aufgrund von Änderungen der Entwässerungseinrichtungen keine verunreinigten Flüssigkeiten (z.B. Reinigungswässer / Putzwässer) oder Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) über Straßenabläufe entsorgt werden dürfen.

Eine Nichtbeachtung dieses Hinweises bedeutet eine Gewässerverschmutzung, die ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 24. Februar 2012 um 14:37 Uhr
 
Straßenreinigung muss regelmäßig erfolgen PDF Druckbutton anzeigen? E-Mail
Geschrieben von: Hippeli Michael   
Freitag, den 22. April 2011 um 12:31 Uhr

Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Herrstein macht auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aufmerksam. Danach sind die Straßen bei Bedarf, mindestens jedoch alle 14 Tage an den geraden Wochenenden oder an dem Tag vor einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen.

Desweiteren weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Hecken, Sträucher, Äste etc. soweit zurückzuschneiden sind, dass Passanten bzw. sonstige Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Straßenlaternen und Verkehrsschilder freizuschneiden.

Ein besonderer Hinweis für Tierbesitzer:

Gemäß § 2 Abs. 7 der Reinigungssatzung sind Verunreinigungen der öffentlichen Anlagen und Gehflächen durch Tiere unverzüglich durch die Tierhalter bzw. Tierführer zu beseitigen. Als Verunreinigung gilt bereits das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen unbedeutender Art (z.B. auch Hundekot)

Herrstein 12.04.2011

Ordnunsgbehörde

 

Zusatz der Ortsgemeinde:

Die Reinigungspflicht entfällt für die Bereiche der Hauptstraße, in der zur Zeit die Straße unmittelbar durch die Baustelle betroffen ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Betreten der Spielflächen BORR, Gemeindehalle oder der anderen Spielplätze mit Hunden untersagt ist. Auch kommt es immer wieder dazu, dass Hundekot am Straßenrand oder den kleinen Verbindungswegen innerhalb des Ortes liegen gelassen wird. Die Ortsgemeinde wird dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit dem Ordnungsamt anzeigen. Ein Verstoß gegen die Reinigungspfllicht kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Danke für Ihr Verständnis.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 22. April 2011 um 12:36 Uhr