Aus frühgeschichtlicher Zeit

(Eine ausführliche Darstellung der Geschichte Fischbachs können Sie nachlesen in: Ortsgemeinde Fischbach (Hrsg.), Fischbach an der Nahe, Selbstverlag, 1994. Zu beziehen über den Orts­bürgermeister.)

 


Es lässt sich schwer sagen, wann der erste Mensch den Raum um Fischbach betreten hat.
Bodenfunde aus der Bronzezeit (ca. 1800 - 800 v. Chr.) weisen darauf hin, dass schon in vorchristlicher Zeit in der Gegend um Fischbach Kupfererz gewonnen wurde.


(Bronze = Legierung aus Kupfer und Zinn).

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Keltische Zeit

In den letzten sechs vorchristlichen Jahrhunderten war diese Gegend von Kelten bewohnt. An sie erinnern noch ihre Ringwälle: auf der "Ringmauer" Gemarkung Fischbach und auf dem "Bremerberg", Gemarkung Kirn-Sulzbach.

Sie wurden nach SCHINDLER um 600 - 475 v. Chr. angelegt.

Römische Zeit (ca. 50 v. Chr. - ca. 400 n. Chr.)


Aus der römischen Zeit wurden etliche Spuren auf der Fischbacher Gemarkung festgestellt: Mauern einer römischen Niederlassung mit Kupferschmelze,  Reste einer Grabplatte, römische Münzen, mehrere Urnen mit Asche sowie eine römische Quellfassung wurden gefunden.

Fränkische Zeit (ca. 5. - 12. Jahrhundert)


In dieser Zeit nahmen die Franken die waldreiche Gegend nach und nach in Besitz. Sie teilten das Land in Gaue auf. Die Gegend um Fischbach gehörte zum "Nahegau". Bis ins 7. Jahrhundert weiß die Archäologie verhältnismäßig wenig aus dieser Zeit.

Die Zeit der Entstehung Fischbachs

Über den genauen Zeitpunkt der Entstehung Fischbachs liegen keine urkundlichen Nachrichten vor. Dass Kelten und Römer im Fischbacher Raum lebten, Ihren Tätigkeiten nachgingen und die Gegend als irgendwie bewohnbar ansahen, dass die Franken, besonders auf dem Hunsrück rodeten und Siedlungen gründeten, mag den Gedanken nahe legen, dass in jener Zeit die Gemarkung Fischbach schon ortsähnlich besiedelt war. Dafür jedoch geben weder Urkunden noch andere archivarische Quellen einen schlüssigen Beweis.
Sehr wahrscheinlich hängt die Entstehung des Dorfes Fischbach mit dem Kupferbergwerk zusammen.

1314 - erste Nachricht über Fischbach in einem Wittumsbrief (ein Schriftstück, in dem eine (im Mittelalter übliche) Zuwendung eines Mannes aus gehobenem Stand als deren Wittumversorgung festgelegt war.)

Die Herrschaft der Sponheimer (um 1100 - 1437)

Nach 1100 begann die Zeit der Sponheimer, eines starken Grafengeschlechtes (fränkischer Herkunft) auf dem Hunsrück. Sie teilten 1232 / 1234 ihr Gebiet in die Vordere und Hintere Grafschaft Sponheim; zur letzteren gehörte das Amt Herrstein mit Fischbach. Da die Sponheimer Nachbarn, die Wildgrafen im Nordosten und die Herren von Weyerbach im Südwesten Grundbesitz in Fischbach hatten, beweisen Urkunden aus den Jahren 1379, 1515 und 1375.
1438: Erster urkundlicher Nachweis von Fischbach!

Veldenz / Simmern und Baden (1437 - 1559)

Nach dem Tode des letzten Sponheimers Johann V. im Jahre 1437 fiel die sponheimische Erbschaft an die Grafen von Veldenz (Mosel) und den Markgrafen von Baden. Nach dem Tode des Veldenzer Grafen ging sein Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim an den Pfalzgrafen von Simmern. So entstand eine Gemeinherrschaft von Baden und Pfalz-Simmern, die bis 1559 dauerte.

Zweibrückisch-badische Gemeinherrschaft (1559 - 1776)

In dieser Zeit waren besonders die Zweibrücker bekannt - berüchtigt für ihr hartes und rücksichtsloses Eintreiben von Abgaben und Steuern; sie bemühten sich wenig um das Wohlergehen der Bewohner. 

Die badische Herrschaft (1776 - 1792)

Als im Jahre 1776 die Gemeinherren, der Herzog von Pfalz - Zweibrücken und der Markgraf von Baden, die Hintere Grafschaft Sponheim aufteilten, wurde das Amt Herrstein und somit auch Fischbach badisch. Die alleinige badische Herrschaft bedeutete eine Erlösung für die Bevölkerung, weil Badens Fürsten ein umsichtiges, mildes und wohlwollendes Regiment führten.

  • sie ordneten die Gemeindeverwaltung neu
  • sie beriefen Gemeindebürger - Versammlungen ein
  • sie kümmerten sich um die Verbesserung der Landwirtschaft
  • sie förderten das Schulwesen (Festlegung der Schulpflicht)

Das größte Werk der landesväterlichen Tätigkeit der badischen Fürsten aber war die Aufhebung der Leibeigenschaft am 25. Juli 1783.

Die französische Zeit (1792 - 1814)

Das Ende des 18. Jahrhunderts brachte anstelle der vorausgegangenen  (viel zu kurzen) Zeit des Aufstieges der Region unter badischer Herrschaft, wieder einmal harte Zeiten, als die Französische Revolution auf das linksrheinische Gebiet übergriff; Krieg und Not kamen in das Land. Im Herbst 1792 war das südliche linke Rheinufer in französischen Händen.

Fischbach gehörte nun zum Saar-Département, Arrondissement Birkenfeld, Kanton Herrstein, Fischbach wurde Mairie (Mairie = Bürgermeisterei).
Folgende Orte gehörten zur Fischbacher Bürgermeisterei: 

  • Fischbach,
  • Kirn-Sulzbach, 
  • Georg - Weierbach, 
  • Hintertiefenbach, 
  • Göttschied,
  • Regulshausen, 
  • Gerach, 
  • Berschweiler, 
  • Bergen und 
  • Griebelschied.


Zum ersten Fischbacher Bürgermeister dieser Zeit wurde der ehemalige Hauptmann Carl Ludwig Magnus Caesar im Jahre 1799 berufen. Er bekleidete dieses Amt bis zum Jahre 1826.

1814

Zunächst kam der erwähnte Landstrich in die gemeinsame österreichisch - bayrische Verwaltung, vorübergehend dann in preußische und fiel durch den Beschluss des Wiener Kongresses im Jahr 1815 an den Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg. Er erhielt als Entschädigung für im napoleonischen Krieg erlittenen Kriegsschäden ein Gebiet von 20.000 Seelen an der oberen Nahe zugeteilt. Am 16. April 1817 übernahm er das Land als "Fürstentum Birkenfeld".

Oldenburger Herrschaft (1817 - 1937)

Diese Oldenburger Herrschaft (von 1817 - 1937) versuchte nun, dem verarmten Birkenfelder Land zu helfen:

  • sie verbesserte die Rechtspflege
  • sie förderte die Landwirtschaft
  • sie ließ Straßen bauen

Fischbach wird preußisch (1937)

Am 1. April 1937 wurde das "Fürstentum Birkenfeld" preußisch. Aus dem Zusammenbruch des 2. Weltkrieges von 1945 erwuchs das Land Rheinland-Pfalz, dem der Landkreis Birkenfeld mit dem Ort Fischbach a.d. Nahe / Verbandsgemeinde Herrstein jetzt angehört.