Im Landkreis Birkenfeld wurde bei einem Wildvogel (Kranich) die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Typ H5N1) nachgewiesen. Hausgeflügelbestände sind bisher nicht betroffen.

Ab 1. November 2025 gilt im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten. Ziel ist es, eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln (z. B. Kraniche, Greif- oder Wasservögel) können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06782 / 15 8013 gemeldet werden.
Bitte fassen Sie keine toten oder kranken Vögel an!

Weitere Informationen finden Sie im Anhang sowie unter https://www.landkreis-birkenfeld.de/Pressemitteilungen/Ausbruch-der-Vogelgrippe-betaetigt-Kreisverwaltung-ordnet-Stallpflicht-fuer-Gefluegel-an.html?#substart

 

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