Das Abkochgebot für Trinkwasser, das am 7. August vorsorglich ausgesprochen wurde, ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass das Trinkwasser wieder uneingeschränkt den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entspricht. Sie können das Leitungswasser daher ab sofort wieder bedenkenlos zum Trinken, Kochen und für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden. Ein vorheriges Abkochen ist nicht mehr notwendig.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in den vergangenen Tagen.